Ganz abgeklungen ist die Diskussion über die Wiedereinführung der Studiengebühren ja nie. Die ÖVP sieht sie als wichtiges Mittel, um die Universitäten aus ihrer finanziellen Notlage zu holen. In der SPÖ, die mehrheitlich (noch) gegen Studiengebühren ist, werden Stimmen lauter, für die Einführung der Gesamtschule einer Wiederkehr der Studiengebühren zuzustimmen.
Seit der Verfassungsgerichtshof im Juli die 2008 eingeführte Studiengebührenregelung wegen Unklarheiten gekippt und der Regierung bis Februar 2012 Zeit gegeben hat, um diese zu reparieren, wurden das Studiengebührenthema wieder zu einem der größten Streitthemen der Koalition. Wissenschaftsminister Töchterle präsentierte vor ein paar Tagen ein vom Verfassungsjursiten Heinz Mayer erstelltes Gutachten, das zum Schluss kommt, dass die Universitäten ohne Neuregelung Studiengebühren in willkürlicher Höhe einheben könnten. Die SPÖ konterte darauf mit Gutachten, die zum gegenteiligen Schluss kommen: sowohl der Verfassungsjurist Theo Öhlinger, als auch Werner Hauser, Jurist an der FH Joanneum, sind der Auffassung, dass Universitäten nicht dazu befugt sein können, Beiträge in selbst festgelegter Höhe einzuheben.
Alles sieht danach aus, dass es bis Februar zu einer Einigung zwischen SPÖ und ÖVP kommen wird, denn nicht mal Jurist_innen sind sich einig, wie die Lage bei Auslaufen der Regelung nun aussehen würde. In den nächsten vier Monaten wird sich also herausstellen, welche der beiden Parteien sich durchsetzen kann. Hoffen wir mal, dass es nicht die ÖVP ist.
Allen, die denken, ohne Studiengebühren ginge es nicht, mit Argumenten wie „Es gibt doch keine Alternativen“, „Studiengebühren regen zum schnelleren Studieren an“ oder „Studiengebühren hindern ohnehin niemanden daran, ein Studium zu beginnen“ um sich werfen, sei dieser Artikel empfohlen.
Fakt ist, dass nach der Einführung der Studiengebühren 2001 die Studierendenzahl um 19,8 Prozent gesunken ist. Wenig überraschend, dass vor allem Personen aus sozial niedrigeren Schichten ihr Studium abgebrochen bzw. gar nicht zu studieren begonnen haben. In der heutigen Situation dürfte die Einführung von Studiengebühren wohl noch drastischere Auswirkungen haben, wurde doch die Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 24 bzw. 25 Jahre gesenkt – an sich schon eine enorme finanzielle Belastung.
Hoffentlich können sich die beiden Regierungsparteien darauf einigen, dass, anstatt die finanzielle Last auf die Studierenden abzuwälzen, die Bildungsausgaben der Staates (5,4 Prozent des BIP) zumindest auf den OECD-Schnitt (5,9 Prozent) angehoben werden müssen. Das wäre nicht nur ein klares Bekenntnis dazu, dass Bildung der Regierung ein Anliegen ist, sondern auch die einzig sinnvolle Lösung, um das derzeitige System zumindest Ansatzweise zu reparieren.
Foto: UF Digital Collections
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